ImpressumWarum lieber mit dem Architekten bauen ?Sie planen, ein neues Haus zu bauen oder ein Bestandsgebäude zu sanieren ?Beide Artenvon Projekten erfordern ständig von Ihnen, wichtige Entscheidungen zu treffen. Als Laie verliert man hier oft den Überblick. Wir als Architekten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.UnabhängigkeitAls Architekt sind wir nur Ihnen verpflichtet und handeln ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir sind unabhängig und stehen zu niemandem in einer wirtschaftlichen oder finanziellen Abhängigkeit. Anders als bei einem Bauträger (BT) oder Generalübernehmer (GÜ) versuchen wir nicht, Ihnen bestimmte Produkte oder Bauweisen als das “Non Plus Ultra” zu verkaufen. Wir betrachten Ihr Gebäude als Ganzes und beraten Sie individuell.Individuelle PlanungBei uns bekommen Sie keine Häuser von der Stange. Wir hören Ihnen zu und ermitteln so Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche, die Sie an Ihr neues Eigenheim stellen. Mit Hilfe dieser Vorgaben erstellen wir einen Entwurf, den wir solange verändern, bis Sie zufrieden sind. Denn wir sind Ihre Berater, das letzte Wort haben Sie.KompetenzDurch uns erhalten Sie eine fachlich fundierte Beratung von Beginn der Planungsphase. Sie werden nicht durch einen Verkäufer beraten, der Ihnen lediglich Mehr- oder Minderkosten verschiedener Bauteile nennen kann. Sie profitieren von unserer Erfahrung, denn wir nennen Ihnen Vor- und Nachteile verschiedener Grundrissgestaltungen, Baustoffe und Bauteile. Durch Einbindung von Fachingenieuren in die Planung erreichen wir gemeinsam das Ziel, ein wirtschaftliches, funktionales, optisch ansprechendes und energieeffizientes Gebäude zu realisieren.KostenkontrolleBereits im ersten Gespräch geben Sie uns Ihren finanziellen Rahmen vor, der bereits bei den ersten Entwürfen berücksichtigt wird. Sie werden während der gesamten Bauphase über die Kosten informiert. Was haben Sie bereits ausgegeben, und welche Kosten kommen noch auf Sie zu ? Können Sie evtl. noch zusätzliche Dinge mit einplanen ? Oder müssen Sie an anderer Stelle einsparen ? Wir berücksichtigen Ihre Wünsche während der gesamten Bauphase, vorausgesetzt, die Durchführung hat keine baurechtliche Relevanz und ist vom Bauablauf ohne Verzögerung möglich.BauherrenentlastungAls Bauherr investieren Sie sehr viel Zeit in Ihr Projekt. Wir als Architekten können Ihnen viel Zeit ersparen. Wir übernehmen Behördengänge, stellen alle notwendigen Anträge zu Förderungen und natürlich auch zur Baugenehmigung, übernehmen die Planung bis ins Detail, koordinieren die Bauarbeiten und prüfen die Rechnungen der Handwerker. Dabei werden Sie ständig von uns informiert.Objektüberwachung im Sinne des BauherenAuf die Leistungsphase der Objektüberwachung fallen 31% unseres Gesamthonorars. Das zeigt, welchen Stellenwert und Arbeitsaufwand diese Phase hat und wie wichtig eine fachliche Bauüberwachung ist. Auch hier kommt wieder die Unabhängigkeit zum Tragen. Ein BT oder GÜ baut mit seinem “Firmenstamm” und hat mit diesem sehr wahrscheinlich gute Preise für viele Aufträge ausgehandelt. Bei der Bauüberwachung wird dann schon mal ein Auge zugedrückt, wenn Sie überhaupt stattfindet. Auch in dieser Phase vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen.ZahlungssicherheitBei einem Vertrag mit einem BT oder GÜ wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser Zahlungsplan ist sehr oft so ausgelegt, dass Sie als Bauherr in Vorleistung gehen, also Leistungen bezahlen, die noch gar nicht erbracht wurden. Bei der Einzelvergabe mit einem Architekten bezahlen Sie immer jeweils nur die Leistung, die erbracht wurde. Sämtliche Rechnungen der Handwerker werden von uns geprüft und erst dann freigegeben. So können Sie niemals Leidtragender einer eventuellen Insolvenz sein.ArchitektenhonorarUnser Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Architekten sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach dieser Honorarordnung abzurechnen. Die Höhe des Honorars ist abhängig von den anrechenbaren Kosten (Kosten für die Herstellung des Gebäudes) und von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Ein Einfamilienhaus stellt sicherlich geringere planerische Anforderungen als ein Einkaufszentrum oder Klinikgebäude. Das Vorurteil, ein Architekt hätte Interesse daran die Baukosten hoch zu halten, entspricht nicht der Wahrheit. Das Honorar steigt zwar mit höheren Baukosten, dies ist aber im Verhältnis so gering, dass der Schaden am Ruf des Architekten um ein Vielfaches höher liegt und das Mehrhonorar diesen nicht aufwiegen könnte.Trennung der LeistungenDie Leistungen des Architekten sind nach der HOAI in verschiedene Leistungsphasen aufgeteilt (Beschreibung der Leistungsphasen finden Sie hier). Sie können selbst entscheiden, welche Leistungen wir für Sie erbringen sollen. Auch vertraglich können diese Leistungen natürlich getrennt werden.QualitätWenn Sie mit uns planen, können Sie auf die Qualität unserer Dienstleistung vertrauen. Architekt ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Architekt darf sich nur nennen, wer in die Architektenliste der jeweiligen Architektenkammer eingetragen ist. Die Eintragung in diese Liste ist mit strengen Auflagen verbunden. Die Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Architekturstudium, mehrjährige praktische Tätigkeit und der Nachweis eigenständig durchgeführter Arbeiten in sämtlichen Leistungsphasen der HOAI.